Beim Anbieter bet-at-home gibt es nicht nur Sportwetten, sondern auch Poker und Casinospiele. Während der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nie die Praxis erreichen wird, kämpfen einige Behörden auf nicht vorhandener Grundlage gegen jene Anbieter im Internet, die seit Jahren seriös arbeiten.
bet-at-home erhielt vor einiger Zeit eine Verfügung vom Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu per Eilantrag entschieden und Poker sowie Casinospiele dürfen untersagt werden. Im Land Berlin darf der Buchmacher damit nichts mehr außer Sportwetten anbieten.
Die Lizenz für seinen Spielbetrieb hat bet-at-home nur in Schleswig-Holstein und somit gilt diese nicht für Berlin, urteilte das Verwaltungsgericht. Die EU-Lizenz auf Malta gilt nicht, auch wenn die EU-Kommission dies eigentlich fordert. Warum wurde ausgerechnet dieser Anbieter ausgewählt?
„Beide Antragstellerinnen betreiben seit über zehn Jahren gemeinschaftlich die Internetseite „www.bet-at-home.com“, die in Deutschland in deutscher Sprache abgerufen werden kann. Dort werden neben Sportwetten auch Casino-und Pokerspiele angeboten. Die Antragstellerinnen betrachten sich selbst als zwei der größten internationalen Anbieter von Sportwetten und Glücksspielen im Internet in Europa und weltweit“, heißt es.
Womöglich wird nun noch gegen weitere Anbieter auf diese Weise vorgegangen. Technisch ein Bundesland wie Berlin zu isolieren ist machbar, rechtfertigt aber wohl kaum den Aufwand.