Die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) ist gegen 37 Unternehmen vorgegangen, welche Spielautomaten ohne gültige Genehmigung betrieben haben. Diese Veranstalter seien während einer Untersuchung von 290 Gaststätten ans Licht gekommen. Die betroffenen Gastronomen konnten keine „Anwesenheits“-Genehmigungen vorweisen.
Diese Genehmigungen werden von den niederländischen Kommunalbehörden ausgestellt und berechtigen Gastronomiebetriebe zum Aufstellen von Glücksspielautomaten. Allerdings dürfen sie nur an Geschäfte ausgegeben werden, „die überwiegend von Erwachsenen besucht werden“, also „ein offener und nackter Spielautomat beispielsweise in einem Imbiss nicht erlaubt ist“.
Die Aufsichtsbehörde fügte hinzu: „Eine Anwesenheitserlaubnis ist auch wichtig, um zu verhindern, dass Spielautomaten für kriminelle Aktivitäten verwendet werden. Deshalb kann eine Kommune vor oder während der Ausstellung einer Besuchserlaubnis eine Zuverlässigkeitsuntersuchung durchführen.“
Von den 37 Betreibern wurden inzwischen alle benachrichtigt und mit Ausnahme eines Betreibers haben die Verstöße eingestellt. Darüber hinaus bekräftigte die Regulierungsbehörde die Trennung der Verantwortung zwischen ihr und den kommunalen Behörden.
„Das KSA und die Kommunen haben bei der Aufsicht über Glücksspielautomaten eine gemeinsame Verantwortung: Das KSA beaufsichtigt die Betreiber, die Kommunen überwachen die Einhaltung der Regelungen in der Aufenthaltserlaubnis“, hieß es.